Versuchskaninchen Mensch
Beitrag vom 10. April 2008 - Kategorie: Mit offenen Augen
Am Freitag entscheidet der Bundestag ohne Fraktionszwang über die Einführung neuer embryonaler Stammzellen aus dem Ausland. Und wieder wird über die Ethik der Stammzellenforschung debattiert.
Ab wann ist der Mensch ein Mensch? Ab wann genießt er das, was als „Menschenwürde“ im Grundgesetz verankert und angeblich unantastbar ist? Ist der Mensch ein Mensch, nachdem sich die befruchtete Eizelle zum ersten Mal geteilt und damit bewiesen hat, dass sie wachsen kann? Oder ist der Mensch ein Mensch, wenn sich die Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat, weil erst durch die Einnistung und die Verbindung zur Mutter überhaupt ein ganzer Mensch aus einem Zellhaufen entsteht?
In der Diskussion um die Forschung an embryonalen Stammzellen bezieht jeder die Position, die seiner eigenen Ethik und seinen eigenen Interessen entspricht. Anders kann die Diskussion auch nicht geführt werden und deshalb wird die Entscheidung im Bundestag so getroffen, wie es eigentlich immer sein sollte: Jede/r Abgeordnete stimmt unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Fraktion und nur dem eigenen Gewissen verantwortlich.
Es geht um die Frage, ob „frische“ embryonale Stammzellen aus dem Ausland importiert werden dürfen. Vor 6 Jahren hatte der Bundestag im Stammzellengesetz die embryonale Stammzellforschung in Deutschland erlaubt - aber nur, wenn sie ausschließlich Zellen benutzt, die aus dem Ausland kommen und bis zum Stichtag 1. Januar 2002 entstanden sind. Damit sollte verhindert werden, dass in Deutschland embryonale Zellen ausschließlich zum Zweck der Forschung gezüchtet werden. Nun machen die Forscher geltend, dass die erlaubten Zellen inzwischen zu alt seien, um noch sinnvoll damit forschen zu können.
Damit ziehen sich durch den Bundestag gleich mehrere Fronten, an denen zum Teil verbittert gekämpft wird. Eine Gruppe möchte den Stichtag völlig aufgehoben sehen, was einen uneingeschränkten Stammzellenimport ermöglichen würde. Die wohl größte Gruppe befürwortet eine Verschiebung des Stichtages, andere wollen die bisherige Regelung beibehalten und eine Minderheit plädiert dafür, die Forschung an embryonalen Stammzellen völlig verbieten. Etwas mehr als ein Viertel der Abgeordneten ist noch unentschlossen.
Und so gestalten sich die Expertenanhörungen bisweilen hitzig. Forscher, die mit embryonalen Stammzellen arbeiten, verweisen auf ihre Benachteiligung gegenüber ausländischen Forschern und versprechen für die Zukunft die Heilung aller möglichen Krankheiten.
Doch sie müssen sich zu Recht vorwerfen lassen, dass sie nach fast 10 Jahren weltweiter embryonaler Stammzellenforschung noch keine sichtbaren Erfolge vorzuweisen haben.
Ganz anders die Wissenschaftler, die sich mit adulten Stammzellen beschäftigen. Diese sind ethisch unbedenklich, denn sie werden nicht aus befruchteten Eizellen sondern aus Knochenmark gewonnen. Selbst aus adulten Stammzellen in Haaren konnten Forscher inzwischen Hautzellen züchten, die sich in offene Wunden einbringen lassen und dort die Heilung fördern.
Kann es sein, dass die Erfolge mit adulten Stammzellen die Forschung an embryonalen Zellen eines Tages überflüssig macht? Im Moment sieht es so aus, denn dem Japaner Shinya Yamanaka ist es gelungen, adulte Stammzellen so zu reprogrammieren, dass sie wie embryonale funktionieren.
Wenn dieses Verfahren der weltweiten Forschergemeinschaft zur Verfügung steht, werden die Bundestagsabgeordneten erleichtert aufatmen. Denn dann wird ihnen die Entscheidung abgenommen, ab wann ein Mensch ein Mensch wird. Dann müssen sie nicht mehr darüber entscheiden, ob ein Zellklumpen, aus dem sich nichts anderes als ein Mensch entwickeln würde, auch außerhalb des Mutterleibes den Schutz der Menschwürde genießt und deshalb der Forschung entzogen werden sollte.
Bis dahin aber werden weiterhin embryonale Zellhaufen in Petrischalen Gegenstand einer Forschung sein, die sich nicht ihrem Schutz sondern ihrer Vernichtung verschrieben hat. Zum Wohle der Wissenschaft. Ohne messbaren Erfolg.
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